Kommen und Gehen

Kommen - Du suchst einen Garten, möchtest dich über den Verein informieren und möchtest Mitglied werden?

Gehen - Du willst deinen Garten abgeben, suchst die Kündigungsfristen und willst wissen wie es nach der Kündigung weitergeht?


Kommen

Informiere dich

Besuche unsere Webseite, erkunde unsere Anlagen und sprich mit den Gärtnern, die du dabei triffst. Informiere dich auch über unsere Kolonien, denn sie liegen etwas verstreut. Besuche einen unserer Sprechtage und bewirb dich bei uns. Bring dazu den Aufnahmeantrag ausgefüllt mit. 

Warteliste:

Da wir derzeit keine leerstehenden Gärten haben, werden alle Bewerber auf die Warteliste gesetzt. 

Auswahl des Gartens:

Sobald ein Garten frei wird, wird die Kolonieleitung sich bei den Bewerbern melden und gemeinsam den passenden Garten auswählen. Dabei spielen Faktoren wie die Größe des Gartens, der Pflegezustand, die Wünsche des Bewerbers und die Preisvorstellung eine Rolle. Der Preis für einen Garten wird durch eine Wertermittlung festgestellt. Mögliche bewegliche Teile im Garten wie Möbel, Werkzeuge etc. können privat zwischen dem alten und neuen Pächter zu einem bestimmten Preis vereinbart und über einen privaten Kaufvertrag abgeschlossen werden.

Auflagen:

Oftmals gibt es Dinge wie Anpflanzungen oder Anbauten, die gegen die Gartenordnung verstoßen. Solche Dinge werden "Auflagen" genannt und müssen vor der Gartenübergabe in Ordnung gebracht werden. Der aktuelle Pächter ist dafür zuständig.

Rechnung und Verträge:

Sobald alle Formalitäten geklärt sind, erhält der neue Pächter eine Rechnung über Pacht, Versicherung, Mitgliedschaft und den Kaufpreis (gemäß der Wertermittlung). Es wird auch eine Rechnung von der Strom- und Wassergesellschaft ausgestellt. Sobald alle Zahlungen eingegangen sind, werden die Verträge vorbereitet und ein Termin für die Übergabe wird vereinbart, normalerweise bei einem Sprechtag. Der neue Pächter schließt mit uns einen Pachtvertrag für den Garten und einen Kaufvertrag für alle festen Bestandteile, wie Haus und Pflanzen. Zudem wird ein Gesellschaftervertrag mit der Strom- und gegebenenfalls Wassergesellschaft abgeschlossen, falls erforderlich. Im Falle von übertragenen Auflagen gelten festgelegte Fristen.

Was kostet ein Garten eigentlich?

Wir unterscheiden in einmalige Kosten und solche, die jährlich anfallen:

einmalige Kosten

Aufnahmegebühr im Verein: 50€

Kaufpreis für Laube, Anpflanzungen: je nach Garten 1000-4000€

Gesellschaftsanteil Stromgesellschaft: 500-750€

Kaufpreis bewegliche Teile: individuell zu verhandeln

 

jährliche Kosten

90€ Mitgliedschaftsbeitrag im Verein für Pächter und ggf. 10€ für eine Familienmitgliedschaft 

98€ Versicherung (Feuer, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus)

5€ Sonderbeitrag für Veranstaltungen

3,10€ Zusatzversicherung (Freizeit-Unfall-Versicherung)

0,50ct/qm Pacht (bei 400qm Garten fallen 200€ Pacht/Jahr an)

Strom nach Verbrauch

 

Nicht dargestellt sind die jährlichen Kosten für Anpflanzungen, Reparaturen an der Laube etc. 

 

Schlüsselübergabe:

Bei der Schlüsselübergabe sind der alte und neue Pächter, die Kolonieleitung und der Vorstand anwesend. Der neue Pächter erhält außerdem einen Mitgliedsausweis.

Herzlichen Glückwunsch zu deinem neuen Garten!

 

 


Gehen

 

Kündigung des Pachtvertrags:

Um den Pachtvertrag zu kündigen, musst du eine schriftliche Kündigung beim 1. Vorsitzenden einreichen. Gemäß Gartenordnung Hannover liegt die Kündigungsfrist am dritten Werktag im August für ein Vertragsende am 30. November des Jahres. Du kannst unseren Kündigungsvordruck hier finden. Die Kündigung muss bis zum Stichtag im Original bei uns eingehen. 

Kündigung der Mitgliedschaft im Verein:

Du hast die Möglichkeit, deine Mitgliedschaft im Verein zu kündigen. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich, denn auch ohne Garten bist du als förderndes Mitglied weiterhin willkommen. Wenn du dich dennoch dazu entscheidest zu kündigen, beachte bitte die Kündigungsfrist bis zum 30. September für ein Vertragsende am 31. Dezember eines Jahres. In unseren Formularen/Downloads findest du einen entsprechenden Vordruck. Du erhältst von uns eine Kündigungsbestätigung sowie ein Informationsblatt zum weiteren Ablauf.  Die Kündigung muss bis zum Stichtag im Original bei uns eingehen.

 

Wertermittlung/Schätzung:

Für die Ermittlung des Wertes deiner Parzelle wird ein ausgebildeter Wertermittler hinzugezogen. Unsere Fachberatung wird einen Termin mit dir vereinbaren, bei dem der Wertermittler gemeinsam mit dir den Garten besichtigen wird. Der Wertermittler wird bei seiner Bewertung nach den Richtlinien zur Wertermittlung vorgehen und alle Werte und Mängel in eine Vorlage eintragen. Mängel beziehen sich auf nicht zulässige Anbauten, Bepflanzungen usw., und werden “Auflagen” bezeichnet.

 

Auflagen:

Alle Auflagen müssen vor der Übergabe des Gartens entfernt werden. Nicht genehmigungsfähige Anbauten, wie z.B. Wasserinstallationen in der Laube, Außenkamine oder Erweiterungen der Laube durch Vordächer oder Pergolen, müssen zurückgebaut werden. Die Fachberatung und deine Kolonieleitung werden dir diesbezüglich Auskunft geben.

Besichtigung mit Interessenten:

Deine Kolonieleitung wird interessierten Personen den Garten zur Besichtigung anbieten. Sie wird sich dazu mit dir in Verbindung setzen. Sobald ein neuer Pächter gefunden ist, kannst du dich mit ihm über den privaten Verkauf von beweglichen Einrichtungsgegenständen, wie beispielsweise der Gartenpumpe, Werkzeugen oder Sonnenschirm, einigen.

 

Übergabe:

Sobald alle Auflagen erfüllt sind und der neue Pächter alle Rechnungen beglichen hat, wird deine Kolonieleitung einen Termin zur Übergabe vereinbaren, der mit dem nächsten Sprechtag zusammenfällt. Bringe alle Schlüssel mit und notiere den Zählerstand des Stroms. Der Vorstand wird mit dem neuen Pächter einen Pachtvertrag abschließen und den Kaufvertrag für die Laube usw. unterschreiben.

 

Auszahlung:

Nach Unterzeichnung des Vertrags erhältst du den Wert deines Gartens ausgezahlt. Die Stromgesellschaft erstattet dir den Anteil als Gesellschafter zurück. Wenn der Garten während des laufenden Pachtjahres übergeben wird, erhältst du anteilig die Kosten für Pacht und Versicherung erstattet.