Deutsche Vereine sind für alle Menschen offen.
Ein Verein ist eine rechtliche Interessen-gemeinschaft, welche einer bestimmten Organisation unterliegt, die in der Satzung, also der Verfassung eines Vereins, fest-gelegt ist. Die Satzung des Vereins wird in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen. Der Verein ist dann ein eingetragener Verein (e.V.), der rechtlichen Bestimmungen unterliegt.
A B G E S A G T
Aufgrund der Corona-Beschränkungen können keine Kolonieversammlungen stattfinden!
Sprechtage können nicht mehr stattfinden.