Deutsche Vereine sind für alle Menschen offen.
Ein Verein ist eine rechtliche Interessen-gemeinschaft, welche einer bestimmten Organisation unterliegt, die in der Satzung, also der Verfassung eines Vereins, fest-gelegt ist. Die Satzung des Vereins wird in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen. Der Verein ist dann ein eingetragener Verein (e.V.), der rechtlichen Bestimmungen unterliegt.
Sprechtage
jeden 1. und 3. Freitag im Monat von 17 bis 19 Uhr
nur mit Terminvereinbarung
unter 0163-1350435